01 · Dienst
Vereinbarte Funktion abnehmen
Erreichbarkeit, Datenzugang, Rufnummern, Leistungsmerkmale und erforderliche Sonderfunktionen werden gegen eindeutige Kriterien geprüft.
Eine Migration gilt erst als abgeschlossen, wenn vereinbarte Dienste funktionieren, Restfehler verantwortet sind und der Betrieb die neue Situation übernehmen kann.
Ein technisch erledigter Auftrag ist noch kein erfolgreicher Dienst. Abnahme und Übergabe beziehen deshalb Kunde, Funktion, Restfehler und betriebliche Verantwortung ein.
Erreichbarkeit, Datenzugang, Rufnummern, Leistungsmerkmale und erforderliche Sonderfunktionen werden gegen eindeutige Kriterien geprüft.
Auftrag, technischer Bestand, Endgerät, Kommunikation, Testergebnis und Störungsbearbeitung erhalten einen gemeinsamen Endstatus.
Monitoring, offene Abweichungen, Supportwissen, Eskalationsweg und Verantwortlichkeit werden kontrolliert in den Regelbetrieb überführt.