01 · Geltungsbereich
Leistungsgrenzen eindeutig festlegen
Betroffene Prozesse, Systeme, Organisationseinheiten und Betriebsfälle werden ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen. Schnittstellen und notwendige Mitwirkungen sind benannt, damit keine verdeckten Lücken im Auftrag bleiben.
02 · Steuerung
Prioritäten und Verantwortung verbinden
Anforderungen werden nach Nutzen, Dringlichkeit, Risiko und Abhängigkeiten geordnet. Für Entscheidung, Lieferung, Mitwirkung, Prüfung und Eskalation sind jeweils zuständige Rollen festgelegt.
03 · Nachweis
Erfolg und Abnahme prüfbar machen
Für die wesentlichen Ergebnisse werden beobachtbare Abnahme- und Erfolgskriterien formuliert. Offene Annahmen, Entscheidungszeitpunkte und Änderungsregeln bleiben Teil der Leistungsgrundlage.